Betriebspraktiken von Nurse Finder
Ethische und faire Anwerbung
Die Betriebspraktiken von Nurse Finder sind sowohl für indische Krankenschwestern als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner fair und ethisch. Wir respektieren nicht nur die ethischen Normen der deutschen Gesellschaft, sondern auch die ethischen Grundsätze Indiens. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland", dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal, den allgemeinen Grundsätzen und operativen Richtlinien für faire Rekrutierung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, den ILO Kernarbeitsnormen sowie der internationalen UN-Menschenrechtskonvention und den UN-Leitprinzipien und für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir arbeiten nur mit Arbeitgebern und Geschäftspartnern zusammmen, die sich denselben Grundsätzen verpflichten. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nursefinder (Link in der Fußzeile).
Leitprinzipien
Die Geschäftstätigkeit von Nurse Finder orientiert sich an den folgenden sechs Grundsätzen:
- Schriftlichkeit zur Überprüfbarkeit: Verträge, Vermittlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einstellungsbedingungen, konkrete Stellenangebote und Informationen für Bewerber müssen schriftlich festgehalten werden.
- Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen: Durch die Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitgeberprinzips wird sichergestellt, dass die Arbeitgeber für die erforderlichen Sprachtrainings und Kompensationsmaßnahmen sowie die direkten Kosten der Vermittlung aufkommen.
- Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen: Das unternehmerische Risiko einer Vermittlung im Ausland darf nur begrenzt auf die Pflegekraft umgelegt werden.
- Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten: Alle am Vermittlungsprozess beteiligten Parteien müssen jederzeit selbstständig, eigenverantwortlich und umfassend informiert entscheiden können und als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe verstanden werden.
- Nachhaltigkeit und Partizipation: Fehlende Struktur und eine passive Haltung der Arbeitgeber im Rekrutierungsprozess können dazu führen, dass neu eingestellte Mitarbeiter nur für kurze Zeit gehalten werden.
- Gesamtverantwortung: Alle Beteiligten sollten sich vor der tatsächlichen Umsetzung der großen Verantwortung bewusst sein, die mit der internationalen Rekrutierung verbunden ist.
Unterstützung und Feedback
Ein und dasselbe Nurse Finder Team leistet Unterstützung und Hilfestellung sowohl während der Ausbildungszeit vor dem Umzug und auch ein Jahr nach dem Umzug der Pflegekraft nach Deutschland. Das Personal von Nurse Finder in Indien und Deutschland ist innerhalb der Bürozeiten per WhatsApp, Telefon und E-Mail erreichbar. Wir unterstützen Pflegekräfte beim D-Visum-Prozess und allen gesetzlichen Registrierungen in Deutschland.
Nurse Finder verfügt über ein Online-Feedback-System. Eventuelle Beschwerden werden spätestens innerhalb von drei Wochen beantwortet. Als Fachkraft oder Vertreter eines Arbeitgebers müssen Sie lediglich Ihr Feedback auf der Kontaktseite hinterlassen, und wir werden uns bei Ihnen melden.
Datensicherheit
Die persönlichen Daten von Pflegekräften werden in der Online-Rekrutierungsplattform von Nurse Finder gespeichert. Nurse Finder ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten sicher aufbewahrt werden, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass sie versehentlich verloren gehen oder auf unbefugte Weise verwendet oder darauf zugegriffen wird. Nurse Finder beschränkt den Zugriff auf die persönlichen Daten der Krankenschwester auf diejenigen, die ein echtes geschäftliches Bedürfnis haben, darauf zuzugreifen. Die Datenverarbeiter werden dies nur in autorisierter Weise tun und unterliegen der Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
Die Daten, die Nurse Finder von Krankenschwestern sammelt, werden nur innerhalb und auf Geräten gespeichert, die sich physisch innerhalb der EU/des EWR oder eines Drittlandes befinden, das von der Europäischen Kommission als angemessen eingestuft wird. Mit der Übermittlung seiner persönlichen Daten erklärt sich die Pflegekraft mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten einverstanden. Auf schriftlichen Antrag der Pflegekraft an Nurse Finder werden ihre/seine personenbezogenen Daten gelöscht.
Beendigung des Prozesses
Die Pflegekraft hat das Recht, jederzeit vor oder nach dem Umzug aus dem Verfahren zurückzutreten, und es gibt keine weiteren Verpflichtungen zu erfüllen, als Nurse Finder schriftlich über ihre Entscheidung zum Rücktritt zu informieren, und es bestehen für die Pflegekraft keine Rückzahlungsanforderungen in einer solchen Situation. Falls die Pflegekraft bereits eine Anstellung in Deutschland begonnen hat, muss sie/er die im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag festgelegten Kündigungsverfahren und Fristen einhalten (normalerweise 4 Wochen Kündigungsfrist nach den ersten 6 Monaten der Anstellung).
Kandidaten, die das Verfahren abbrechen und bereits über einen Arbeitsvertrag oder ein bedingtes Stellenangebot des Arbeitgebers verfügen, erhalten die Sprachtrainingsgebühr, die Übersetzungsgebühren und die Bearbeitungsgebühren für das Visum zurückerstattet, sofern der Kandidat Nurse Finder schriftlich darüber informiert und einen Antrag gestellt hat die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung aus folgenden Gründen: a) Das Sprachtraining wird während der ersten 50 Unterrichtseinheiten abgebrochen (Hinweis: Die Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten), b) wenn das Programm aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss ( Hinweis: Bescheinigung des renommierten Krankenhauses erforderlich), c) bei Schwangerschaft (Hinweis: Bescheinigung des renommierten Krankenhauses erforderlich), d) bei höherer Gewalt, e) bei Verlust eines nahen Familienangehörigen (Ehepartner, Vater des Kandidaten, Mutter des Kandidaten, eigene Kinder, Geschwister, die noch Teil derselben Familie sind und unter 18 Jahre alt sind) oder f) Nurse Finder, Arbeitgeber und/oder ein anderer Geschäftspartner von ihnen hält sich nicht an die Regeln von RAL-Gütesiegel.
Nurse Finder und/oder der Arbeitgeber behalten sich das Recht vor, die RTR-Vereinbarung und/oder das Stellenangebotsschreiben und/oder den Arbeitsvertrag zu kündigen, wenn: a) die vom Kandidaten gemachten Angaben falsch sind, b) der Kandidat die Sprachprüfungen nicht besteht vor dem Umzug, c) der Kandidat nicht arbeitsfähig ist oder den PCC während des Weggangs nicht erbringen kann, d) der Kandidat den Interessen von Nurse Finder oder dem Arbeitgeber abträglich ist, sich negativ auf die Beziehung von Nurse Finder zu potenziellen Arbeitgebern auswirkt, in Verruf gerät oder sich negativ auswirkt den allgemeinen Ruf oder die geschäftliche Stellung von Nurse Finder beeinträchtigen und/oder in einer Weise handeln, die sich negativ auf seinen/ihren Ruf bei der Anstellung auswirkt. Im Falle einer Kündigung aus den oben genannten Gründen werden dem Kandidaten keine Gebühren oder Kosten erstattet.
Kosten des Vermittlungsprozesses
Nurse Finder folgt dem Employer-Pays-Prinzip. Daher werden alle Kosten, die der Pflegekraft während des Prozesses anfallen, erstattet, sobald sie ihre Anstellung in Deutschland antritt und ein deutsches Bankkonto eröffnet hat.
Kosten, die zunächst vom Kandidaten an verschiedenen Dienstleister gezahlt und vom Personalvermittler nach tatsächlichem Aufwand an den Kandidaten zurückerstattet werden (Zahlungsnachweis erforderlich):
- Sprachkursgebühr für Niveau B1 bis zu INR 100.000 oder für Niveau B2 bis zu INR 140.000 bis zu einem Jahr rückwirkend ab dem Datum der Unterzeichnung des deutschen Arbeitsvertrages.
- Die Sprachprüfung B1 in Indien (maximum INR 20.000) und die Sprachprüfung B2 in Indien (maximum INR 22.000). Die akzeptierten Tests sind Goethe-Institut, TELC Deutsch und TestDaF.
- Visagebühr und VFS-Servicegebühr gemäß den tatsächlichen Angaben.
- Übersetzungskosten für die folgenden Dokumente: a) Bildungszertifikat und -abschrift, b) Krankenpflegelizenz und c) Arbeitszeugnisse (aktuellsten 3), Gesundheitscheck und Gesundheitszeugnisse, polizeiliches Führungszeugnis, lokale Reisekosten zu VFS, Goethe-Institut und dem Abflugflughafen nach Deutschland sowie Reiseversicherung, die auch die Gesundheitskosten für die ersten drei Monate in Deutschland abdeckt (maximum INR 60.000).
Kosten, die vom Personalvermittler bezahlt werden und für den Kandidaten kostenlos sind:
- Flugkosten von Indien nach Deutschland
- Gleichwertigkeitsprüfung der Bildungs- und Arbeitszeugnisse durch deutsche Behörden
- Lokale Reisekosten vom Flughafen zur Unterkunft in Deutschland
Kosten, die vom Arbeitgeber bezahlt werden und für den Kandidaten kostenlos sind:
- Erforderliche berufliche Orientierung und Schulung
- Kenntnisprüfungen
- Sprachkurs auf Niveau B2 (incl. B2 Pflege) in Deutschland sofern erforderlich
- B2-Sprachprüfung, sofern in Deutschland abgelegt
Kosten, die zunächst vom europäischen Personalvermittler oder dem Arbeitgeber bezahlt und vom Kandidaten entweder vor dem Umzug eingezogen oder in Raten vom Gehalt abgezogen werden:
- Kosten für Unterkunft: erste 2 Monatsmieten, Strom und Wasser sowie Mietkaution, Gebäudeversicherung und Grundausstattung (sofern es sich nicht um eine möblierte Wohnung handelt)